




In der Luisenstraße 68a
Mietwohnungen
In einem separaten Gebäude, verbunden mit dem Pflegezentrum stehen Ihnen 33 geräumige 1 Zimmer- und 2 Zimmer-Appartements zwischen 49m2 bis 64m² zur Verfügung. Jede Wohnung verfügt über einen Balkon bzw. Terrasse mit Blick auf den Garten des St. Anna.
Voraussetzung für den Bezug einer Wohnung ist die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines. Informationen hierzu erhalten Sie bei dem Amt für Vermessung, Liegenschaften und Wohnen der Stadt Karlsruhe.
Über den Dächern
Lebenslanges Wohnrecht
Als Alternative zur Miete bieten wir die Möglichkeit ein lebenslanges Wohnrecht zu erwerben. In der obersten, der fünften Etage des Alten- und Pflegezentrums stehen weitere 12 Appartements zwischen 48,5m2 und 84m2 zur Verfügung. Das Modell kombiniert die Vorteile von Kauf und Miete. Sie erwerben ein lebenslanges, im Grundbuch verankertes Wohnrecht und damit die Sicherheit der „eigenen vier Wände“, ohne die Verpflichtungen eines Eigentümers (z.B. Instandhaltung des Hauses) sowie ohne laufende Mietzahlungen und eventuelle Mieterhöhungen.
Sie leisten bei Einzug einen einmaligen Kapitalbetrag (Mietvorauszahlung). Dieser Betrag errechnet sich aus Ihrem Einzugstermin und Ihrem Lebensalter (Mindestalter 68 Jahre). Der Restwert der Vorauszahlung verringert sich mit jedem Monat um einen gleichen Betrag und steht zum Ende der individuellen Laufzeit bei 0,00 €. Ab dem nachfolgenden Jahr wohnen Sie mietfrei.
Sie leisten bei Einzug einen einmaligen Kapitalbetrag (Mietvorauszahlung). Dieser Betrag errechnet sich aus Ihrem Einzugstermin und Ihrem Lebensalter (Mindestalter 68 Jahre). Der Restwert der Vorauszahlung verringert sich mit jedem Monat um einen gleichen Betrag und steht zum Ende der individuellen Laufzeit bei 0,00 €. Ab dem nachfolgenden Jahr wohnen Sie mietfrei.
Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses steht Ihnen oder Ihren Erben der jeweilige Restwert zur Verfügung. Bei beiden Modelle bezahlen Sie zusätzlich die kalkulierten Nebenkosten sowie eine Betreuungspauschale (Einzelperson 103,- €, Ehepaar 130,- €). Diese beinhaltet die 24-Stunden-Notrufbereitschaft über das Pflegeheim und einen Beratungsservice, der Ihnen zu festen Zeiten als Anlaufstelle dient und Hilfeleistungen vermittelt. Nach Bedarf und gegen das jeweils gültige Entgelt können die Leistungen der Küche, des Cafés und der Haustechnik genutzt werden.
Versorgt bei Pflegebedürftigkeit
Für den Fall der Pflegebedürftigkeit können Sie sich in Ihrer Wohnung durch einen ambulanten Dienst Ihrer Wahl pflegen lassen. Sollten Sie stationärer Pflege bedürfen, ist vertraglich festgelegt, dass Ihnen der nächstmögliche freie Pflegeplatz in einem unserer Wohnbereiche angeboten wird.
Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.