Neue Besuchsregeln ab 01. März 2023

Liebe Besucherinnen und Besucher,

die Coronaverordnung für Alten- und Pflegeheime ändert sich zum 01.03.2023. Besucherinnen und Besucher sind weiterhin verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen. Ein Testnachweis ist nicht mehr erforderlich! Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entfällt vollständig ab dem 01.03.2023 die Masken- und Testpflicht.